Das Apostolat der Kongregation beruht vor allem auf dem Zeugnis des geweihten Lebens, das im Sinne der Stifterinnen im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes, in Gebet und Buße zum Ausdruck kommt sowie im Dienste der barmherzigen Tat (Art. 77 der Konstitutionen).
Der Bitte des Generalrates der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit stattgebend errichtete der Krakauer Metropolit Karl. Franciszek Macharski aufgrund von can. 312 § 1 Nr. 3 des Kodex des Kanonischen Rechts am 6. März 1996 den Verein der Apostel der Barmherzigkeit Gottes Faustinum mit Sitz im Heiligtum der Barmherzigkeit Gottes in Krakau-Łagiewniki und verlieh ihm eine öffentliche kirchliche Rechtspersönlichkeit. Mit diesem Akt bestätigte er das Statut des Vereins, der der Menschheit die Barmherzigkeit Gottes bringen soll.
Errichtungsakt des Vereins „Faustinum“
Der Verein „Faustinum verbindet Priester, geweihte Personen und gläubige Laien, die sich der Sendung der hl. Schwester Faustina, der Welt die Botschaft der Barmherzigkeit durch das Zeugnis des Lebens, durch Taten, Worten und Gebet zu verkünden, anschließen wollen; dies geschieht unter der Leitung der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit und der geistigen Betreuung des Gesellschaft Jesu. Der Verein „Faustinum“ hat Ausbildungscharakter, er führt für die Apostel der Barmherzigkeit Gottes eine programmgemäße Ausbildung in einigen Sprachen durch; dies geschieht bei den Klöstern der Kongregation, durch Priester in den Pfarreien in Polen und außerhalb des Landesgrenzen, sowie durch das Verschicken von Ausbildungsmaterialien für Volontäre und Mitglieder des Vereins „Faustinum“, die keine Möglichkeit haben, an den Ausbildungsgemeinschaften teilzunehmen.
Sr. M. Elżbieta Siepak ISMM
Übersetzt von Sabine Lipińska