Nachdem die Mitglieder des Vereins Faustinum die 4-jährige Ausbildung abgeschlossen und den Ausbildungstest bestanden haben, können sie – wenn sie es wollen und einen Seelenführer haben – das Versprechen ablegen, sich der Barmherzigkeit Gottes hinzugeben und für eine bestimmte Zeit (ein Jahr) oder für das ganze Leben, sich in den Dienst des Werkes der Barmherzigkeit zu stellen. Ausführliche Informationen sind in der Regel der Mitglieder enthalten.
Aus der Regel der Mitglieder des Vereins Faustinum
32. Laut § 12 Punkt 4 der Statuten des Vereins Faustinum können die Mitglieder das Versprechen ablegen, sich der Barmherzigkeit Gottes hinzugeben und in dem Werk der Barmherzigkeit zu dienen, das Jesus in der Kirche durch die hl. Schwester Faustina begonnen hat.
33. Durch das Ablegen des Versprechens wollen die Mitglieder des Vereins Faustinum vollkommener am Leben und an der Sendung des Barmherzigen Jesus teilnehmen, deshalb verpflichten sie sich dazu:
- fortwährend nach Heiligkeit zu streben,
- das Geheimnis der Barmherzigkeit Gottes zu ergründen,
- sich im Laufe des Tages mit dem Barmherzigen Jesus, der in der Seele wohnt, zu verbinden und alle Geschehnisse mit Ihm zu erleben,
- das Vertrauen auf Gott in allen Lebensumständen, insbesondere in der Erfahrung des Kreuzes, immer vollkommener zu bezeugen und
- die Botschaft der Barmherzigkeit auf jede nur mögliche Weise durch Tat, Wort und Gebet zu verkünden
34. Das Versprechen können Mitglieder des Vereins Faustinum ablegen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben das 4-jährige Ausbildungsprogramm abgeschlossen und eine positive Beurteilung der Schwester erhalten, die für die Ausbildung in der betreffenden Sprache verantwortlich ist (sie haben den sog. Ausbildungstest bestanden).
- Sie haben das Verlangen, sich der Barmherzigkeit Gottes und ihrem Dienst im Werk der Barmherzigkeit vollkommener hinzugeben, was sie in einem Antrag an den Vorstand des Vereins Faustinum zum Ausdruck bringen.
- Sie legen ein schriftliches Zeugnis des Priesters vor, der die Gemeinschaft Faustinum in der Pfarrgemeinde führt, oder des Priesters, der die betreffende Person geistlich führt, das den Vollzug dieses Aktes gutheißt.
35. Bei dem Entschluss, das Versprechen abzulegen, sollen die Mitglieder des Vereins Faustinum bedenken, dass sie sich tiefer in das geistliche Leben bewegen. Sie sollten sich deshalb bemühen, die übernommenen Pflichten, die sie nach tiefer Erforschung im Gebet auf sich nehmen, treu zu erfüllen.
36. Das Versprechen wird für ein Jahr abgelegt und kann in den folgenden fünf Jahren erneuert werden, danach wird es für das ganze Leben abgelegt. Das Ablegen des zeitlichen und ewigen Versprechens gestattet der Vorstand des Vereins bei absoluter Stimmenmehrheit (50 % + 1), aufgrund eines Antrags des Mitglieds des Vereins Faustinum mit der Begründung der Bitte und des Zeugnisses des Priesters, der die Gemeinschaft Faustinum oder die Person führt, die sich um das Ablegen des Versprechens bemüht.
37. Die Formel des Versprechens lautet wie folgt:
Als Antwort auf die Gnade des Heiligen Geistes, in Vereinigung mit dem Barmherzigen Jesus, gebe ich, …………………., mich Dir, Gott in der Heiligen Dreifaltigkeit, hin, und verspreche für ein Jahr (für das ganze Leben), durch Leben, Wort und Gebet der Welt Deine Barmherzigkeit zu verkünden, damit durch mich die Botschaft der Barmherzigkeit zu vielen Menschen gelangt und ihre Herzen mit Hoffnung erfüllt. Ich will ein Werkzeug in den Händen Deiner Barmherzigkeit sein, das Deinen heiligen Willen erfüllt. Mögen mir dabei Maria, die Mutter der Barmherzigkeit, und die hl. Schwester Faustina helfen. Amen.