Der Bitte der Generaloberin der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit, M. Paulina Słomka, folgend errichtete der Krakauer Metropolit Franciszek Kard. Macharski am 6. März 1996 den Verein der Apostel der Barmherzigkeit Gottes Faustinum”. Er besitzt kirchliche und zivile Rechtspersönlichkeit. Der Verein „Faustinum“ ist dem Oberhirten der Krakauer Kirche unterstellt. Die geistlichen Betreuer des Vereins werden aus der Gesellschaft Jesu vom Kardinal bestätigt. Der Hauptsitz des Vereins ist das Heiligtum der Barmherzigkeit in Krakau-Łagiewniki. Der Verein kann mit dem Einverständnis des örtlichen Bischofs und des Pfarrers seine Tätigkeit in den Diözesen in Polen und in der ganzen Welt ausüben. Die Gemeinschaft verbindet Priester, Personen des geweihten Lebens und Laien aus der ganzen Welt, die der Welt die Botschaft der Barmherzigkeit durch das Zeugnis des Lebens, durch die Tat, das Wort und das Gebet verkünden möchten. Die Hauptaufgabe des Vereins besteht in der Ausbildung der Apostel der Barmherzigkeit Gottes, die in 6 Sprachen durchgeführt wird.
Seit langem richteten Menschen an die Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit die Bitte, einen Dritten Orden zu schaffen, ein Apostolat der Schwester Faustina oder ein Buch, in das sich die Verehrer der Barmherzigkeit Gottes eintragen könnten. Sie hatten das Verlangen, sich in irgendeiner Weise mit dem Heiligtum der Barmherzigkeit Gottes in Krakau und mit der Kongregation, der die hl. Schwester Faustina angehörte, zu verbinden.
Die Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit unternahm viele Jahre lang keinerlei Bemühungen nach außen, aber sie untersuchte, was der Wille Gottes in dieser Angelegenheit ist, was Gott von der Kongregation erwartet.
Die Untersuchungen bezüglich des Erbes der hl. Schwester Faustina gingen mit intensivem Gebet einher. Schließlich kam der Wendepunkt: die Kongregation, die die Sendung der Schwester Faustina im Kontext ihres Charismas ergründete, erkannte deren immensen Beitrag zu ihrer Spiritualität und apostolischen Sendung an, und infolgedessen wurde ihr der Titel einer geistigen Mitstifterin zuerkannt. Dies geschah am 25. August 1995, also am 90. Geburtstag der Heiligen. Seit dieser Zeit ist Schwester Faustina in der Kongregation nicht mehr eine von vielen Schwestern, sondern sie wurde in die Reihe der Stifterinnen aufgenommen, was ihr einen völlig neuen Rang gibt. Als geistige Mitstifterin der Kongregation ist sie zugleich die Stifterin des Werkes, das den Namen Faustinum trägt. Dank ihm können sich Personen, die nicht der Kongregation angehören, ihrer Spiritualität und apostolischen Sendung anschließen.
Das nächste sehr konkrete Zeichen war ein Brief des Krakauer Metropoliten Franciszek Kard. Macharski, den dieser anlässlich des 90. Geburtstages der hl. Schwester Faustina an die Kongregation richtete und in dem er sie dazu aufruft, Schritte zur Gründung eines Vereins oder einer anderen Organisation zu unternehmen, die die Möglichkeit bieten würde, dass sich Personen, die der Kongregation nicht angehören, der Verwirklichung der Sendung der hl. Schwester Faustina unter der Leitung der Kongregation anschließen. Dieser Brief des Oberhirten der Krakauer Kirche wurde im Geiste des Glaubens angenommen, also als ein eindeutiges Zeichen des Willens Gottes, das die Kongregation zu konkreten äußeren Handlungen verpflichtete, die die Gründung einer Gemeinschaft, Organisation oder eines Vereins zum Ziel haben würden.
Kurz darauf wurde die Arbeit an der Satzung aufgenommen, die vom Gebet begleitet war. Es ging nämlich nicht darum, eine Organisation oder einen Verein nach bereits vorhandenen Vorbildern zu schaffen, sondern darum, die Gestalt dieses Vereins zu erfassen, und dieses Mal in allen Einzelheiten. Und etwas Erstaunliches geschah. Nachdem die Satzung niedergeschrieben war, nach vielen Beratungen und nach der Errichtung des Vereins der Apostel der Barmherzigkeit Gottes Faustinum am 6. März 1996 gab der Heilige Vater Johannes Paul II. am 25. März, also knapp drei Wochen später, ein apostolisches Schreiben für Personen des geweihten Lebens heraus, das den Titel Vita consecrata trug. Die Übereinstimmung in den Ideen, Gedanken, Aufgaben und in der Regelung der Beziehung zwischen den Personen des geweihten Lebens und den Laien ist so groß, dass wir, würden wir nicht die Datumsangaben kennen, sagen könnten, dass die Satzung des Vereins Faustinum die Erfüllung der in diesem apostolischen Schreiben enthaltenen Prämissen ist.
Der Heilige Vater sagt in ihr, dass nicht wenige Institute (…) heute, häufig auf Grund neuer Situationen, zu der Überzeugung gelangt [sind], dass sich ihr Charisma mit den Laien teilen lässt. Diese werden daher eingeladen, intensiver an der Spiritualität und an der Sendung des betreffenden Instituts teilzunehmen (VC 54). Der Heilige Geist nämlich, der der betreffenden Ordensfamilie und jeder Schwester der betreffenden Kongregation ihr Charisma zuteil werden lässt, lässt es auch den Personen zuteil werden, die an diesem Charisma teilnehmen sollen, sich aber außerhalb der Kongregation befinden. Und ebendies findet im Verein Faustinum statt, insbesondere im Falle der Mitglieder. Es sind Personen, die von Gott zur Teilnahme an der Spiritualität und Sendung berufen wurden, die die Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit lebt und die die hl. Schwester Faustina zeigt.
Was unterscheidet den Verein Faustinum von anderen Vereinen oder Gemeinschaften der Apostel der Barmherzigkeit Gottes?
Der Verein Faustinum übernimmt die Sendung der hl. Schwester Faustina in „Reinform”, ohne irgendwelche Zusätze. Es ist bekannt, dass z. B. andere Ordensgemeinschaften, die Marianisten und Pallotiner, die Sendung der Schwester Faustina übernehmen, aber sie verbinden die Aufgabe, die Botschaft der Barmherzigkeit zu verkünden bzw. Barmherzigkeit für die Welt zu erbitten, mit ihrem Charisma, d. h. mit ihrer eigenen Spiritualität und apostolischen Sendung. Im Verein Faustinum dagegen sind die Spiritualität und die apostolische Sendung so, wie bei der hl. Schwester Faustina.
Der Verein Faustinum ist ein kirchlicher, öffentlicher Verein, der Rechtspersönlichkeit besitzt. Im Kodex des Kanonischen Rechts ist auch die Rede von privaten Vereinen, die von der Kirche bestätigt wurden, aber keine kirchliche Rechtspersönlichkeit besitzen. Der Verein Faustinum ist ein öffentlicher Verein, der kirchliche Rechtspersönlichkeit besitzt und bei der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit wirkt, aber auch in anderen Pfarreien und Diözesen. Der Krakauer Metropolit bestätigt den gesamten Vereinsvorstand. Der Verein Faustinum verwirklicht sein Programm in Verbindung mit den Oberhirten der Krakauer Kirche.
Der Verein Faustinum besitzt nach seiner Registrierung im polnischen Innenministerium und nach der Veröffentlichung der Entscheidung in Dziennik Ustaw [Gesetzesblatt] vom 19. Mai 2000, Nr. 40, Pos. 472, auch zivile Rechtspersönlichkeit.
Der Verein Faustinum übernimmt alle Aufgaben der Apostolischen Bewegung der Barmherzigkeit Gottes, die dem Charisma der hl. Schwester Faustina entspringt und die auch die neue „Kongregation“ ist, die sie gründen sollte. Sein Ziel ist es also das Vergegenwärtigen der barmherzigen Liebe Gottes zu jedem Menschen. Diese kommt zum Ausdruck durch das Zeugnis des Lebens im Geist des Vertrauens zu Gott (das Erfüllen seines Willens) und in tätiger Nächstenliebe, die durch Tat, Wort und Gebet zu üben ist. Der Verein konzentriert sich jedoch in besonderer Weise auf die spirituelle und apostolische Ausbildung, denn nur dann können die oben erwähnten Aufgaben gut und fruchtbar ausgeführt werden.
Untypisch ist auch die Art, wie der Verein verwaltet wird. Normalerweise ist in Vereinen die Hauptversammlung der Delegierten die oberste Behörde, und das ausführende Organ ist der Vorstand. Hier ist es umgekehrt: die oberste Behörde ist der Vorstand, das beratende Organ hingegen die Hauptversammlung der Delegierten. Diese Art der Verwaltung resultiert aus dem spezifischen Charakter des Vereins, dessen Mitglieder an der Spiritualität und apostolischen Sendung der Kongregation der Schwestern der Muttergottes der Barmherzigkeit teilnehmen. Eine entscheidende Rolle im Verein Faustinum spielen daher die Schwestern, die sich darum bemühen, Personen, die nicht der Kongregation angehören, in ihre Spiritualität und apostolische Sendung einzuführen.
Da der Verein Faustinum kirchliche Rechtspersönlichkeit besitzt, kann er seine Gemeinschaften in den Pfarreien errichten, nicht nur bei den Häusern der Kongregation. Mit anderen Worten, der Verein ist in die Organisationsstrukuren der Kirche integriert. Voraussetzung dafür, dass in einer Pfarrei eine Gemeinschaft des Vereins Faustinum errichtet werden kann, ist jedoch, dass es mindestens 10 Mitglieder (nicht Volontäre) und entsprechende Bedingungen für die Durchführung der Ausbildung gibt, außerdem das Einverständnis des Diözensanbischofs und ein Antrag des Pfarrers der betreffenden Pfarrei. Bevor eine „Faustinum“ Gemeinschaft errichtet wird, kann in der Pfarrei eine Gemeinschaft für die Ausbildung gegründet werden, die ein Priester nach dem Ausbildungsprogramm von „Faustinum“ betreuen will.
Dem Verein gehören Priester, Ordensleute und Laien zuerst als Volontäre und weiter als Mitglieder an. Nachdem die Mitglieder die 4-jährige Ausbildung abgeschlossen und den Ausbildungstest bestanden haben, können sie das Versprechen ablegen, sich in den Dienst am Werke der Barmherzigkeit Gottes zu stellen.
Der Presseorgan des Vereins „Faustinum” ist die Vierteljahresschrift „Orędzie Miłosierdzia” [Botschaft der Barmherzigkeit], die der Ausbildung der Apostel der Barmherzigkeit Gottes dient. Sie trägt auch dazu bei, die große Zahl von Menschen zu einer Gemeinschaft zu verbinden, die die göttliche Barmherzigkeit in ihrem Herzen und in ihren Taten widerspiegeln möchte.