Vollkommener Ablass für den Rosenkranz zur Barmherzigkeit Gottes
Seit dem 26. Mai 2001 wurde den Gläubigen der Erzdiözese Krakau durch das Beten des Rosenkranzes zur Barmherzigkeit Gottes der vollkommene Ablass gewährt. Ein solches Dekret wurde aufgrund einer Bitte des Krakauer Metropoliten Franciszek Kardinal Macharski von der Apostolischen Pönitentiarie herausgegeben. Seit dem 12. Januar 2002 kann jedem Gläubigen innerhalb Polens durch das fromme Beten des Rosenkranzes zur Barmherzigkeit Gottes der vollkommene Ablass gewährt werden. Diese Entscheidung ist eine Antwort des Heiligen Stuhls auf die Bitte von Kardinal Józef Glemp, dem Primas von Polen und Vorsitzenden der Polnischen Bischofskonferenz.